Steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitnehmer
Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei (2019: 268 Euro monatlich), die nächsten 4% sind nur steuerfrei). Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Auch bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus.
Steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeber
Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen. Der Wert der Versicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert werden. Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV sozialversicherungsfrei (2019: 268 Euro monatlich). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge.
Tipp: Erhöhe die künftige Rente Deiner Mitarbeiter, indem Du z.B. einmal im Jahr die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Sonderzahlung in die Direktversicherung einzahlst. Bei Rentenbezug ergeben sich ebenfalls keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Die Leistung erhält der künftige Rentner direkt vom Versicherungsunternehmen.
Geringverdienerförderung
Ab 2018 erhältst Du als Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn Du Mitarbeitern mit maximal 2.200 Euro brutto / Monat eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichtest. Zahlst Du einen Beitrag zwischen 240 Euro und 480 Euro jährlich ein, erhältst Du 30 % des Beitrags zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Lohnsteuerverrechnung erstattet.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?
Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Handelt es sich um eine Arbeitgeberfinanzierung, entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit.