Betriebliche Altersvorsorge – Arbeitnehmer chiemgau

Betriebliche Altersvorsorge – Arbeitnehmer

Betriebliche Altersvorsorge – Arbeitnehmer

Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sie ist existenziell wichtig!

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sogenannte „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

Betriebliche Altersvorsorge – Arbeitnehmer chiemgau

Was ist eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge?

Bei einer Direktversicherung handelt es sich im Prinzip um eine normale Rentenversicherung. Dein Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und Du als Arbeitnehmer bist als versicherte Person bezugsberechtigt. Es gibt bei der Direktversicherung zwei Finanzierungsarten: Arbeitnehmer- oder arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung.

Für eignet sich ein betriebliche Altersvorsoge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis interessant, nicht nur für „Besserverdiener“. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit vorzusorgen.

Tarifverträge

In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung.

Minijobrente

Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Einzige Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein und der Verdienst darf 450 € im Monat nicht überschreiten.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen, Fondssparen, Banksparen etc.) führen zu einer Belastung mit Steuern und Sozialabgaben.

Besser: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur betrieblichen Altersvorsorge. Sie sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was wiederum Ihr Nettogehalt erhöht.

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge steuerlich behandelt?

Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen diese aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei (2019: 268 Euro monatlich), die nächsten 4% sind nur steuerfrei). Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ebenfalls angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus. Auch dem Arbeitgeber bringt die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung verschiedene Vorteile.

Was passiert bei einem AG-Wechsel oder Insolvenz in der betrieblichen Altersvorsorge?

Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung hast Du vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Zahlt Dein Arbeitgeber die Beträge (Arbeitgeberfinanzierung), entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht in der Regel erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit, außer dies ist vertraglich anders geregelt. Scheidest Du aus dem Unternehmen aus, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertag.
  • Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
  • Du kannst den Vertrag aus eigenen Beiträgen privat weiter finanzieren.
  • Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter. Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.

Was passiert im Todesfall mit der betrieblichen Altersvorsorge?

In aller Regel entspricht die betriebliche Altersvorsorge den Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG. Hier kann Vertragsguthaben bei Tod nur an diesen Personenkreis in dieser Rangfolge ausgezahlt werden: • In gültiger Ehe lebender Ehegatte

  • Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Kinder der versicherten Person (solange ein Kindergeldanspruch besteht)

Abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung kann auch der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft oder der frühere Ehegatte der versicherten Person begünstigt werden. Hierfür muss die Person aber namentlich benannt sein.

Gibt es keine der hier genannten Personen, die für eine Begünstigung in Frage kommen, greift eine weitere Ausnahme. Dann können über die sogenannte „Sterbegeldregelung“ bis zu 8.000 Euro des Vertragsguthabens an eine beliebige, namentlich zu nennende, Person gehen. Wurde eine solche nicht benannt, kommt das Vertragsguthaben der Versichertengemeinschaft zugute.

Ausnahme von der Regel: Wer (auch) eine betriebliche Altersvorsorge nach § 40b EStG („alte“ Regelung) bespart, kann hierfür beliebige Hinterbliebene als Bezugsberechtige einsetzen.

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