Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.
Für wen eignet sich eine Betriebs- und Praxisausfallversicherung?
Alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler und Kammerberufe
Was versichert eine Betriebs- und Praxisausfallversicherung?
Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc.
Welche Gefahren werden über Betriebs- und Praxisausfallversicherung versichert?
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxisausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:
Wenn vereinbart, deckt der Vertrag auch den Ausfall durch:
Welche Schäden werden nicht durch eine Betriebs- und Praxisausfallversicherung versichert?
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
Wo gilt die Betriebs- und Praxisausfallversicherung?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Wie lässt sich die richtige Versicherungssumme in der Betriebs- und Praxisausfallversicherung ermitteln?
Die Versicherungssumme für die Betriebs-/Praxisausfallversicherung sollte der Summe Ihrer jährlichen, laufenden Kosten zuzüglich dem zu erwartenden Gewinn entsprechen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
Welche Zahlungen leistet die Betriebs- und Praxisausfallversicherung im Schadenfall?
Der durch den Betriebs-/Praxisausfall nicht erwirtschaftete Kosten und Gewinnblock wird in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
Reicht deine Krankentagegeld nicht?
Nein. Dein Krankentagegeld dient als Einkommensersatz bei Krankheit, für Deinen Privatbereich. Es wird auch max. in der Höhe ausgezahlt, in der Du nachweislich (persönliches!) Einkommen aus Deinem Betrieb erhältst. Deine betrieblichen Fixkosten können daher also unmöglich auch noch davon bestritten werden – egal, wie hoch Du es auch vereinbart hast. Die Betriebs- und Praxisausfallversicherung ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung Deines Geschäftsbetriebs.
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Persönlich, nah und immer für Dich da - auch im Schadenfall
Innerer Antrieb
Meine Mandantinnen und Mandanten sind mein Motor. Ich stehe für maximale Performance und strebe täglich nach Höchstleistungen.
Leidenschaft
Ich liebe meine Arbeit und zum Glück darf ich das machen, was mich mit Leidenschaft erfüllt.
Vertrauen
Bei mir zählt nicht Masse statt Klasse, sondern jedes Mandat ist mir wichtig. Deshalb pflege ich einen freundschaftlichen vertrauensvollen Umgang.
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