Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Betriebsstillstand. Die Folgen für den Betrieb können erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen sein.
Für eignet sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Für alle produzierenden Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler
Was versichert die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten
Welche Gefahren sind über die Betriebsunterbrechungsversicherung versicherbar?
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen.
Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:
Welche Schäden sind nicht über die Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:
Wo gilt die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Wie lässt sich in der Betriebsunterbrechungsversicherung die richtige Versicherungssumme ermittlen?
Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung.
Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung und die Groß-Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.
Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
Welche Zahlungen leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung im Schadenfall?
Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
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