Für wen eignet sich die Straf-Rechtsschutzversicherung?
Die Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Privatpersonen geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können. Diese Verfolgung kann sich aus dem privaten oder dem beruflichen Leben, sowie der Ausübung eines Ehrenamtes ergeben.
Was versichert die Straf-Rechtsschutzversicherung?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens nicht gedeckt.
Wer ist über die Straf-Rechtsschutzversicherung versichert?
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte / Lebensgefährte bzw. -partner
- Kinder
- ggf. sonstige mitversicherte Personen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im privaten, ehrenamtlichen oder beruflichen Leben begangen wird.
Welche Leistungen sind über die Straf-Rechtsschutzversicherung versichert?
- die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
- die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
- die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
- eine Strafkaution als zinsloses Darlehen