Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Dich oder ein Familienmitglied ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd wirken. Als gesetzestreuer Bürger zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Ein ergänzender Versicherungsschutz ist hier absolut empfehlenswert.

Erweiterter Straf-Rechtsschutz chiemgau

Für wen eignet sich die Straf-Rechtsschutzversicherung?

Die Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Privatpersonen geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können. Diese Verfolgung kann sich aus dem privaten oder dem beruflichen Leben, sowie der Ausübung eines Ehrenamtes ergeben.

Was versichert die Straf-Rechtsschutzversicherung?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens nicht gedeckt.

Wer ist über die Straf-Rechtsschutzversicherung versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte / Lebensgefährte bzw. -partner
  • Kinder
  • ggf. sonstige mitversicherte Personen

Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im privaten, ehrenamtlichen oder beruflichen Leben begangen wird.

Welche Leistungen sind über die Straf-Rechtsschutzversicherung versichert?

  • die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
  • die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
  • eine Strafkaution als zinsloses Darlehen
 

Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch weitere Zusatzleistungen mitversichert sein.

Wichtig: Der Umfang einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung beinhaltet ausdrücklich keine vorsätzlich begangenen Straftaten – also keine, die nur vorsätzlich begangen werden können (egal ob man schuldig oder unschuldig ist). Ausschließlich mit diesem weiteren Baustein der Rechtsschutzversicherung können Sie also dieses Risiko absichern.

Welche Leistungen sind über die Straf-Rechtsschutzversicherung nicht versichert?

In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB -z. B. Mord) nicht mit abgesichert. Hier kann es unter den einzelnen Versicherungsunternehmen und Tarifen Ausnahmen geben.

Was sonst noch wichtig ist?

Sollte das Strafverfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen werden, musst du im Regelfall die vom Versicherer getragenen Vorauslagen für Deine bestmögliche Verteidigung zurück erstatten. Bei Erlass eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen Auflage (§ 153 StGB) kann dies je nach gewähltem Versicherer und Tarif auch anders geregelt sein.

 

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