Für wen eignet sich eine Fotovoltaikanlagenversicherung?
Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.
Was versichert die Fotovoltaikanlagenversicherung?
Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.
Welche Gefahren und Schäden versichert die Fotovoltaikanlagenversicherung?
Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch:
- Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
- Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
- Marder-/Tierbiss
Welche Gefahren und Schäden können nicht über die Fotovoltaikanlagenversicherung versichert werden?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
- Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden