Für wen eignet sich eine Glasversicherung?
Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.
Was ist im Rahmen der Glasversicherung versicherbar?
Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern.
Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Stand-, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Welche Gefahren und Schäden sind über die Glasversicherung versichert?
Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“, d.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.
Welche Gefahren und Schäden können über die Glasversicherung nicht versichert werden?
- Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
- Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind werden“
- Hohlgläser
- Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)
- Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie