Oldtimer & Youngtimer Versicherung

Oldtimer & Youngtimer Versicherung

Runde, auswechselbare Formen prägen das automobile Straßenbild unserer Tage. Nur sehr wenigen Modellen spendieren die Hersteller noch ein markantes Äußeres. So sticht inzwischen sogar ein ehemaliges Allerweltsauto wie ein Golf 1 optisch positiv aus dem tristen Einerlei hervor. Wer Oldtimer oder Youngtimer fährt, liebt sein Fahrzeug im Regelfall. Die Versicherer haben dies erkannt und mit entsprechenden Versicherungsangeboten reagiert, die umfangreichen Schutz zu bescheidenem Beitrag bietet. Damit wird eines der schönsten Hobbys für fast jeden bezahlbar.

Für wen eignet sich eine Oldtimer und Youngtimer Versicherung?

Eine private Kraftfahrtversicherung benötigt jeder, der ein Fahrzeug (Pkw, Motorrad, Kraftrad) besitzt. Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung – auch für Oldtimer und Youngtimer. Besonderheiten: Für eine spezielle Oldtimerversicherung muss sich Ihr Wagen in einem guten Allgemeinzustand befinden. In der Regel fordern die Versicherer, dass ein Alltagsfahrzeug für den normalen Gebrauch vorhanden ist. Je nach Anbieter und Tarif kann ggf. auch die Vorlage eines Oldtimer-Gutachtens und von Bildern gefordert werden. Auch ein Mindestwert des zu versichernden Fahrzeugs wird vereinzelt gefordert, wie ggf. auch ein Mindestalter der Fahrer. Oldtimerversicherungen haben i. d. Reg. keine Schadenfreiheitsklasse und werden daher im Schadensfall auch nicht zurückgestuft.

Was versichert eine Oldtimer und Youngtimer Versicherung?

Je nach Deckungsumfang, welcher vom Versicherer festgelegt wird, kann folgendes versichert werden:

  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz je nach Anbietern noch um:

  • All-Risk-Deckung
  • GAP-Deckung
  • Auslandsschutz

Welche Gefahren und Schäden sind über die Oldtimer und Youngtimer Versicherung versichert?

  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

Welche Gefahren werden nicht über eine Oldtimer und Youngtimer Versicherung versichert?

  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
  • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
  • Schäden beim Transport des Fahrzeugs

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Wo gilt die Oldtimer und Youngtimer Versicherung?

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der Türkei).

Wie lässt sich bei einer Oldtimer und Youngtimer Versicherung die richtige Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Marktwert des Fahrzeuges erstattet.

Bitte beachte, dass du eine Anpassung der Versicherungssumme (z. B. Wertsteigerung durch Restaurationsmaßnahmen oder Veränderungen der Marktsituation) selbst überwachen musst! Eine Orientierung bietet hier z. B. Classic-Data. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Wert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Welche Zahlungen leistet eine Oldtimer und Youngtimer Versicherung?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Marktwert des Fahrzeuges (max. entsprechend Ihrer Vorgabe).

Sammlungen

Sammeln liegt in der Natur des Menschen. Diese Leidenschaft macht auch vor dem automobilen Bereich nicht Halt. Wer eine Sammlung hat, der hat diese nicht, damit er mit den Fahrzeugen fährt. Es ist mehr eine persönliche Ausstellung, bei der einzelne Fahrzeuge selten mal für eine Bewegungsfahrt aus der Halle rollen. Die meiste Zeit stehen sie sicher verräumt im Trockenen. Gegen manche Schadensereignisse sind auch Sammlungsfahrzeuge nicht sicher (z. B. Vandalismus nach Einbruch, herabfallende Hallenteile, etc.). Entsprechender Kaskoschutz stellt hier die Lösung dar, der teils individuell auf Ihren Bedarf hin abgestimmt werden kann. Auch Automuseen können ihre Exponate auf diesem Weg umfangreich und preiswert gegen Schäden absichern.

Rotes Oldtimer-Kennzeichen („07er Nummer“)

Im Kern handelt es sich beim roten Kennzeichen um ein Wechselkennzeichen für die eigene Sammlung. Allerdings ist der Einsatz der roten Nummer stark eingeschränkt. Erlaubt sind ausschließlich:

  • Fahrten von und zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
  • Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses (Probefahrten)
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung
  • Überführungsfahrten
  • Prüfungsfahrten und Instandsetzungsfahrten

Da es behördlich vorgeschrieben ist, die Fahrten über ein mitzuführendes Fahrtenbuch zu dokumentieren, stellt das rote Kennzeichen keine echte Alternative für all jene dar, die ihren Klassiker im Alltag bewegen möchten. Wer jedoch nur wenige Male im Jahr zu Oldtimertreffen oder -Rallyes fahren möchte, könnte hier eine flexible Lösung finden. Bedingt durch die teils schlechten Erfahrungen vieler Versicherer mit dem Missbrauch des roten Kennzeichens für Kfz-Händler, zeichnen nur noch sehr wenige Versicherer dieses spezielle Kfz-Risiko für Oldtimersammler.

 
 

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