Privathaftpflichtversicherung chiemgau

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen dar. Die Grundlage der Haftung bildet das BGB. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, dass im täglichen Leben Schäden verursacht werden ist groß. Gerade wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen die Folge sein.

Für wen eignet sich diese Versicherung?
 
Eine Privathaftpflichtversicherung eignet sich für jede Privatperson.
 
Was versichert die Privathaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung übernommen. Sind die Schadensersatzansprüche berechtigt, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:

  • Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
  • Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
  • Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs

Folgende Risiken sind Grundsätzlich nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Geldstrafen und Bußgelder

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrer individuellen Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind:

  • Schäden durch deliktunfähige Personen
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Neuwertentschädigung
  • Photovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
  • Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
  • Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten
 
Sonderfall bei Mietssachschäden
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Du an den gemieteten Räumen verursachst, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Bist Du am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Du als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen kannst: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Du dich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Dir als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrages zu empfehlen.

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