Welche Zulagen werden über die Riester-Rente bezahlt?
Jeder Zulagenberechtigte erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 € und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 € zugezahlt – und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten. Junge Sparer (bis 25 J.) mit eigenem Riester-Vertrag erhalten zusätzlich einen einmaligen „Berufseinsteigerbonus“ in Höhe von 200 €.
Wer kann Zulagen über die Riester-Rente erhalten?
Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Voraussetzung für die volle Förderung ist aber, dass der Zulagenberechtigte einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. 2.100 €) abzüglich der Zulagen, einzahlt. Der Sockelbeitrag beträgt 60 € im Jahr. Natürlich kannst Du deinen Riester-Vertrag auch mit weniger als den genannten 4% besparen. Die Zulagen werden dann automatisch anteilig gekürzt.
Das solltest du noch über die Riester-Rente wissen?
- Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann „klassisch“, fondsgebunden oder gemischt erfolgen
- Der Beitrag kann von Ihnen flexibel erhöht oder gesenkt werden – so kannst Du den Vertrag immer optimal besparen. Allerdings werden auch die Zulagen gekürzt, wenn Du weniger einzahlst.
- Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen garantiert zur Verrentung zur Verfügung
- Rentenbezug ist bereits mit 62 J. möglich
- Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente
- 30% des vorhandenen Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden