Riester-Rente

Riester-Rente

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sogenannte „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

Eine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Deiner Steuererklärung absetzbar.

Riester-Rente chiemgau

Welche Zulagen werden über die Riester-Rente bezahlt?

Jeder Zulagenberechtigte erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 € und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 € zugezahlt – und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten. Junge Sparer (bis 25 J.) mit eigenem Riester-Vertrag erhalten zusätzlich einen einmaligen „Berufseinsteigerbonus“ in Höhe von 200 €.

Wer kann Zulagen über die Riester-Rente erhalten?

Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Voraussetzung für die volle Förderung ist aber, dass der Zulagenberechtigte einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. 2.100 €) abzüglich der Zulagen, einzahlt. Der Sockelbeitrag beträgt 60 € im Jahr. Natürlich kannst Du deinen Riester-Vertrag auch mit weniger als den genannten 4% besparen. Die Zulagen werden dann automatisch anteilig gekürzt.

Das solltest du noch über die Riester-Rente wissen?

  • Die Anlage Ihres Sparbeitrages kann „klassisch“, fondsgebunden oder gemischt erfolgen
  • Der Beitrag kann von Ihnen flexibel erhöht oder gesenkt werden – so kannst Du den Vertrag immer optimal besparen. Allerdings werden auch die Zulagen gekürzt, wenn Du weniger einzahlst.
  • Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen garantiert zur Verrentung zur Verfügung
  • Rentenbezug ist bereits mit 62 J. möglich
  • Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente
  • 30% des vorhandenen Guthabens können zu Rentenbeginn auf einmal entnommen werden
  • Vertrag kann im Todesfall förderunschädlich auf den eigenen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden
  • Nach der Rechtsprechung des BGH ist Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten in der Ansparphase unpfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Sparbeiträge im Zeitpunkt der Pfändung tatsächlich gefördert worden sind oder zumindest der Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt wurde und die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vorlagen. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt
  • Um Deine Altersvorsorge nicht zu gefährden, ist eine Abtretung oder Beleihung des Vertrages nicht möglich

 

Ganz wichtig für Mütter: Spätestens nach Ablauf von 36 Monaten ab Geburt Deines Kindes müssen Sie die Anerkennung der Kindererziehungszeiten (Formular V800) bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Andernfalls streicht Ihnen die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die in dieser Zeit erhaltenen Zulagen rückwirkend!

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