Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Du weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchtest bzw. musst. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Deine Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Für wen eignet sich die stationäre Zusatzversicherung?
Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Was versichert die stationäre Zusatzversicherung?
Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung, in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).
Wie werden die Beiträge für eine stationäre Zusatzversicherung berechnet?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.
Welche Ereignisse werden nicht über eine stationäre Zusatzversicherung versichert?
Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.
Wann beginnt bei einer stationären Zusatzversicherung der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt meist nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten. Manche Tarife greifen sofort, also ohne Wartezeit. Sollte die stationäre Behandlung durch einen Unfall nötig werden, so greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn diese drei Monate noch nicht vorbei sind.
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