Für wen eignet sich die Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer! In manchen Bundesländern ist sie sogar eine Pflichtversicherung. Was ist versichert? Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet. Zusätzlich versicherbar sind
- Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung: • Welpen Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
- Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)
Welche Schäden sind nicht über eine Tierhalterhaftpflicht versichert?
- Vorsatz
- Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
- Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
- Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.
- Bitte beachte, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!
Wo gilt die Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.