Verkehrshaftungsversicherung chiemgau

Verkehrshaftungsversicherung

Verkehrshaftungsversicherung

Als Frachtführer bringst Du zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in Deiner Obhut befindet, trägst Du die Verantwortung für deren unversehrte Beschaffenheit. Die Ladung ist auf dem Transportweg einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haftest Du dafür mit Deinem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass Du ohne eine Verkehrshaftungsversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden darfst. Die Verkehrshaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für Dein Gewerbe. Die gesetzliche Grundlage sieht die Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) vor – Deine Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.

Verkehrshaftungsversicherung chiemgau

Für wen eignet sich eine Verkehrshaftungsversicherung?

Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für alle sinnvoll, die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t. Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die vom Bundesamt für Güterverkehr jederzeit kontrolliert werden kann und zur Gewerbeanmeldung notwendig ist. Sie sichert den Frachtführer gegen finanzielle Ansprüche des Auftraggebers ab und ersetzt dessen berechtigte Ansprüche, beziehungsweise lehnt die unberechtigten Ansprüche ab – notfalls auch gerichtlich.

Was versichert eine Verkehrshaftungsversicherung?

Versichert ist Deine Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung. Der Versicherer stellt Dich als Frachtführer unter anderem durch Erstattung der Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden am Transportgut sowie den Beitrag zur großen Haverei von der Haftung frei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (z. B. Havariekommissar) sind abgedeckt. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Nicht zu verwechseln ist die Verkehrshaftungsversicherung mit der Warentransportversicherung. Da Deine Haftung als Frachtführer in den allermeisten Fällen begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein hohes Verlustrisiko für den Versender beziehungsweise Empfänger. Dieses Risiko kann über eine separate Warentransportversicherung abgesichert werden.

Was ist die Haftungsgrundlage der Verkehrshaftungsversicherung?

Als Frachtführer haftest Du bei innerdeutschen Transporten zum einen aus der gesetzlichen Grundlage des HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten (etwa 10 Euro) pro Kilogramm Fracht, zum anderen kann die Haftung durch Individualabrede oder AGB erweitert, aber auch beschränkt werden. Der sogenannte Haftungskorridor liegt dabei üblicherweise zwischen zwei und 40 Sonderziehungsrechten. Bei grenzüberschreitenden Transporten auf der Straße sind die Haftungsnormen des CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) die Grundlage der Haftung.

Welche Ausschlüsse gibt es in der Verkehrshaftungsversicherung?

Ihre Haftung als Frachtführer ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Unabwendbarkeit des Schadeneintritts
  • Ungenügende Kennzeichnung des Gutes
  • Mangelhafte Verpackung/Verladung durch den Absender
  • Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

Was ist die Haftungsdurchbrechung bei der Verkehrshaftungsversicherung?

Ist der Schadenfall auf eine Handlung oder das Unterlassen von Dir zurückzuführen, kann Dir also Vorsatz oder ein qualifiziertes Verschulden nachgewiesen werden, kommt es zu einer sogenannten Haftungsdurchbrechung und die Verkehrshaftungsversicherung ist von der Leistung frei (gem. § 435 HGB). Haftungsdurchbrechung meint, dass die gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Haftungsgrenzen wegfallen und der Frachtführer bis zum vollen Wert der Ladung haftet. Ein qualifiziertes Verschulden liegt dann vor, wenn Du bewusst leichtfertig in Kauf genommen hast, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintritt.

Was wird zur Angebotserstellung einer Verkehrshaftungsversicherung benötigt?

Zur Erstellung eines Angebots sind verschiedene Informationen nötig:

  • Anzahl der Fahrzeuge je Gesamtgewichtklasse (z. B. 7,5 t)
  • Art der Güter, die mit jedem Fahrzeug transportiert werden (z. B. Elektronik, Schüttgut etc.)
  • Haftungskorridor (z. B. 8,33 SZR)
  • Einsatzgebiet (z. B. Deutschland und Benelux-Staaten)
  • Lagerungshaltungsrisiko
  • Zusatzdeckung für fremde Wechselbrücken, Container oder ähnliches

Wo gilt die Verkehrshaftungsversicherung?

Grundsätzlich gilt Versicherungsschutz innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz. Eine Einschränkung z. B. nur auf Deutschland ist oft möglich, ebenso eine Erweiterung auf weitere Staaten außerhalb des EWR.

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