Für wen eignet sich die private Verkehrs- Rechtsschutzversicherung?
Für alle Personen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Was versichert die private Verkehr- Rechtsschutzversicherung?
Alle im Vertrag benannten Fahrzeuge sowie die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Welche konkreten Leistungen sind über die private Verkehrs- Rechtsschutzversicherung versicherbar?
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Welche Leistungen versichert die private Verkehrs- Rechtsschutzversicherung nicht?
Bei einer Rechtsschutzversicherung ist u.a. folgendes nicht versichert:
- Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
- Vorsätzlich begangene Straftaten
- Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.