Vermögensschadenhaftpflicht chiemgau

Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflicht

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachleuten vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft?

Vermögensschadenhaftpflicht chiemgau

Für wen eignet sich eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:

  • Auskünfte erteilen
  • Dienstleistungen durchführen
  • Rat gewähren • Verträge vermitteln
  • beurkunden • Gutachten erstellen
  • Gelder verwalten

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen u. a.:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  • Versicherungsmakler

Was versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozessführung
  • unwirksame Vertragsgestaltungen

Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Welche Schäden werden über die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt?

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenkens im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).

Wo gilt die Vermögensschadenhaftpflicht?

  • Die Deckung ist für den betroffenen Rechtsraum üblicherweise Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die Tätigkeit im Inland und die Beschäftigung mit deutschem Recht. Für Pflichtversicherte erstreckt sich die Deckung je nach Branche auch auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten.
  • Überprüfung der Produkte
  • Zeitweilige Zwischenlagerungen
  • Aus- und Einbau von Produktteilen
  • Reparaturen der Produkte
  • Beseitigung und Vernichtung der Produkte
  • Ablauf- und Erfolgskontrolle der Rückrufaktion
 

Welche Zahlungen leistet die Vermögensschadenhaftpflicht?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

  • die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung
 

Was ist eine Rückwärtsversicherung im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht?

Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht können Verstöße, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sind, durch eine Rückwärtsversicherung mit abgedeckt werden.

Für welche Zielgruppe empfiehlt sich besonders eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Immobilienbüros, Sachverständige, Unternehmensberater, Hausverwalter, Gutachter, Reisebüros, Dolmetscher, Buchhaltungsbüros, IT-Unternehmen, Gläubigerausschüsse, Rechtspfleger, Finanzbeamte, Krankenhäuser, Altenheime, Fachverbände, Werbeagenturen, Zeitungen, Auktionatoren, Bestattungsunternehmen, Vereine, Mediatoren.

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