Für wen eignet sich eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung ?
Für alle Personen, die Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Häusern, Wohnungen, Grundstücken, Garagen oder gewerblichen Immobilien sind – ggf. sind verschiedene Verträge bzw. Tarife nötig!
Was versichert die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung?
Alle im Vertrag benannten Immobilien sowie die Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Welche Leistungen übernimmt die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung ?
- Je nach gewähltem Versicherer, Tarif und Deckungsumfang können folgende Leistungen versichert werden:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Zwischen den verschiedenen Angeboten der Versicherer kann es deutliche Unterschiede geben.
Welche Leistungen übernimmt die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung nicht?
Bei einer Rechtsschutzversicherung sind u.a. folgende Leistungen im Regelfall nicht versichert:
- Streitigkeiten aufgrund eines Neubaus bzw. eines genehmigungspflichtigen An- oder Umbaus o. ä.
- Erwerb und Veräußerung einer Immobilie
- Streitigkeiten aus der Baufinanzierung
- Vorsätzlich begangene Straftaten