Wie sind die Beiträge in der Basis-Rente abzugsfähig?
Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 %-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden. Maximal können Ledige 24.305 Euro und Verheiratete 48.610 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen. Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.
Wie wird die ausbezahlte Rente in der Basis-Rente versteuert?
Wie hoch die Auszahlungen Deiner Basis-Rente besteuert werden, hängt davon ab, wann Du in den Ruhestand gehst. Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird, gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.
Für wen eignet sich die Basis-Rente?
Die Basis-Rente ist für fast alle Personengruppen geeignet, wobei jeder Personenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann.
Was solltest du noch über die Basis-Rente wissen?