Für wen eignet sich eine private Rechtsschutzversicherung?
Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.
Was versichert die private Rechtsschutzversicherung?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Wo gilt die private Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.
Wer ist versichert?
Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- und Lebenspartner
- Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind.
- Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr
Welche Leistungen sind über die private Rechtsschutzversicherung versicherbar?
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:
- Privat Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Berufs Rechtsschutz
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche).