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Wer darf sich Versicherungsmakler nennen und welche Qualifikationen sind erforderlich?

In Deutschland ist der Titel „Versicherungsmakler“ gesetzlich geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die bestimmte Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllen. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Verbraucher und der Sicherstellung einer qualifizierten Beratung. Doch welche Qualifikationen sind erforderlich, um sich als Versicherungsmakler zu bezeichnen, und welche Weiterbildungen und Fortbildungen sind notwendig? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genauen Blick darauf.

1. Erlaubnis nach § 34d GewO

Um sich als Versicherungsmakler bezeichnen zu dürfen, ist eine Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erteilt und setzt bestimmte Voraussetzungen voraus. Dazu gehören unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

2. Sachkundenachweis gemäß IDD

Mit der Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) wurden auch Anforderungen an die Sachkunde von Versicherungsvermittlern eingeführt. Um als Versicherungsmakler tätig zu werden, muss daher ein Sachkundenachweis erbracht werden. Dieser Nachweis kann durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK erlangt werden und umfasst Kenntnisse über Versicherungsprodukte, rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Grundsätze.

3. Regelmäßige Weiterbildungen und Fortbildungen

Die Tätigkeit als Versicherungsmakler erfordert eine kontinuierliche Weiterbildung und Fortbildung, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und die Kunden optimal beraten zu können. Daher sind regelmäßige Weiterbildungen und Fortbildungen unerlässlich. Dies kann durch Seminare, Schulungen, Fachliteratur oder Online-Kurse erfolgen und umfasst Themen wie neue Versicherungsprodukte, rechtliche Änderungen oder Vertriebsstrategien.

4. Branchenspezifische Qualifikationen

Je nach Spezialisierung oder Tätigkeitsbereich können auch branchenspezifische Qualifikationen erforderlich sein. Dies gilt insbesondere für bestimmte Versicherungsbereiche wie Lebensversicherungen, Krankenversicherungen oder Sachversicherungen. Hier können spezielle Weiterbildungen oder Zertifizierungen notwendig sein, um eine fundierte Beratung und Vermittlung durchführen zu können.

Fazit

In Deutschland ist der Titel „Versicherungsmakler“ gesetzlich geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die bestimmte Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine Erlaubnis nach § 34d GewO, ein Sachkundenachweis gemäß IDD sowie regelmäßige Weiterbildungen und Fortbildungen. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz, um Kunden optimal beraten und betreuen zu können.

Wenn Sie also auf der Suche nach einem qualifizierten Versicherungsmakler sind, achten Sie darauf, dass er die erforderlichen Qualifikationen und Weiterbildungen nachweisen kann. Dies garantiert Ihnen eine professionelle Beratung und Unterstützung bei der Auswahl und dem Abschluss von Versicherungen.

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